Handbuch »Bühnentechnik – Bühnenbeleuchtung«

dieter schliermann

     sofort bestellen      pdf

Lese­probe



⇐ zurück nächstes Kapitel

1.3.10.   Gastspielprüfbuch

 

vorgelegt werden. Dabei muss der örtl. Betreiber mitteilen, ob das Gastspiel ohne Än­derungen stattfinden kann. Evtl. Änderungen müssen der Baubehörde und der Feuer­wehr vorab mitgeteilt werden.      

[MVStättV § 40.6]

Es muss ein Originalexemplar des Gastspielprüfbuches vorgelegt werden. 

[MVStättV § 45]

Auch für ausländische Produktionen!

Der örtl. Betreiber muss sich um das G. kümmern

Vorlage des Gastspiel­prüf­buches im Vertrag vereinbaren

 

Bundeseinheitlich, enthält in standardisierter Form Angaben zu

▪ Baustoffe und Materialien

▪ Handlungen mit off. Feuer

▪ Pyro

▪ sowie jeweils Gefährdungsanalysen dazu

▪ Namen der Verantwortlichen

sowie Standsicherheitsnachweis inkl. Hängepläne mit Lastangaben

 

 

 

Das Gastspielprüfbuch wird bei der ersten Aufführung oder während der Pro­duk­tion wie ein Bauantrag der unteren Baubehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Muster-Gastspielprüfbuch im Anhang der VStättV, bei DTHG auch als CD-ROM erhältlich.

 

 

 



top
⇐ zurück nächstes Kapitel

x

x

x



 

 

sofort bestellen