Handbuch »Bühnentechnik – Bühnenbeleuchtung«

dieter schliermann

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1.3.14.   Heizung und Lüftung

 

Heizung     

„Heizungsanlagen in Versammlungsstätten müssen dauerhaft fest ein­ge­baut sein. Sie müssen so angeordnet sein, dass ausreichende Abstände zu Per­­so­nen, brenn­baren Bauprodukten und brennbarem Material ein­ge­hal­ten wer­den und kei­ne Beeinträchtigungen durch Abgase ent­stehen.“ 

[MVStättV § 17.1]

 

Vorübergehenden Einbau von Heizung mit Nutzungsänderung genehmigen lassen.

 

Lüftung

Räume > 200 m² müssen Lüftungsanlagen haben  

[MVStättV § 17.2]

(Versammlungsräume, Aufenthaltsräume, auch Gasträume etc.)

 

Luftdurchsatz in Versammlungsräumen  

20 m³/h pro Person

[DIN 1946-2]

 

 

Bemessung nach DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“

Hygiene der Raumluft: VDI-Richtlinie-6022,  Innenraumluftqualität: VDI-Richtlinie 6038

 

Brandschutzklappen Seite 14,   Lüftung Arbeitsstätte Seite 44

 

 

 



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