1.3.15. Brandschutzkonzept
MVStättV
„Mit den Bauvorlagen ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen, in dem …
▪ die maximal zulässige Zahl der Besucher,
▪ die Anordnung und Bemessung der Rettungswege und
▪ die zur Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen
dargestellt sind. ....
[MVStättV § 44]
Außenanlagen
Der Verlauf der Rettungswege im Freien,
▪ die Zufahrten und
▪ die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge
sind in einem besonderen Außenanlagenplan darzustellen“
[MVStättV 05 § 44]
mehr als 2 Besucher/m²
„Ist eine höhere Anzahl von Besuchern … vorgesehen, sind
▪ die schnelle und sichere Erreichbarkeit der Ausgänge ins Freie
und
… wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen
gesondert darzustellen.“
[MVStättV 2014 § 44]
Bay. Bauvorlagenverordnung 2007, § 11
„Für den Nachweis des Brandschutzes sind ... anzugeben:
1. das Brandverhalten der Baustoffe (Baustoffklasse) und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Feuerwiderstandsklasse) ...
2. die Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen, an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, ...
3. die Nutzungseinheiten, die Brand- und Rauchabschnitte,
4. die aus Gründen des Brandschutzes erfordervlichen Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes,
5. der erste und zweite Rettungsweg ... notwendige Treppenräume, Ausgänge, notwendige Flure,
...
6. die Flächen für die Feuerwehr ...
7. die Löschwasserversorgung.
Bei Sonderbauten, ...
1. brandschutzrelevante Einzelheiten der Nutzung, …
2. Rettungswegbreiten und -längen … Einzelheiten der Rettungswegführung
3. technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung,
4. die Sicherheitsstromversorgung,
5. … Löschwasserversorgung, …
6. betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften.
Nach Änderungen der brandschutztechnischen Infrastruktur oder Erhöhung der Brandlast muss das Brandschutzkonzept überprüft werden.
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