1.3.19. Betreiberpflichten
Betreiber ist derjenige, der die Veranstaltungsstätte betreibt und die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen hat.
[DIN 15750 3.2]
1.3.19.1. Pflichtenübertragung Versammlungsstätte
„Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.“
[MVStättV § 38.1]
In Versammlungsstätten ist immer der Betreiber für die Sicherheit verantwortlich.
Pflichten können / müssen übertragen werden, wenn
▪ der Betreiber eine jur. Person ist
▪ dem Betreiber die Sachkenntnis fehlt
Nur geeignete Personen dürfen beauftragt werden.
Übertragung an Veranstalter ist möglich, wenn
▪ natürliche Person
▪ fachliche Kenntnisse
▪ mit der Versammlungsstätte vertraut!
Der Betreiber muss prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, ➔
sonst der ortsansässige Veranstalter.
„Der Betreiber kann die Verpflichtungen … durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter Veranstaltungsleiter mit der Versammlungsstätte u. deren Einrichtungen vertraut ist.
Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.“
[MVStättV § 38.5]
Auch nach § 278 BGB (Haftung für den Erfüllungsgehilfen) haftet der Veranstalter / Betreiber für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter etc..
Pflicht zur Einstellung des Betriebes wenn
▪ für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder
▪ wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
[MVStättV § 38.4]
Pflichten bei Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Sanitätswache, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
[MVStättV § 38.3]
Pflichten bei Betrieb und Wartung der techn. Einrichtungen
Schutzvorhang
Abschalten von Löschanlage und Brandmeldeanlage
Sicherheitsbeleuchtung einschalten
[MVStättV § 36]
1.3.19.2. Betreiberpflichten aus anderen Rechtsvorschriften
Neben der VStättV muss der Betreiber eines Gebäudes weitere gesetzliche Verpflichtungen beachten, z.B.
▪ Blitzschutz
▪ Schallschutz
▪ Verkehrssicherheit
▪ Klimaschutz
▪ Bodenschutz
▪ Wasserschutz
▪ Luftreinhaltung
▪ Abfallentsorgung
▪ Abwasserentsorgung
▪ Standsicherheit
▪ Schutz vor elektrischem Schlag
▪ Gefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln
▪ Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen
Verkehrssicherungspflicht ➔ Seite 6
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