Versammlungsstättenverordnung
Neue Musterverordnung in Vorbereitung
Diese Änderungen sind u.a. im Entwurf 2025 enthalten:
§ 12 Toilettenräume
Die notwendige Anzahl an Toiletten wird künftig durch die aRdT, beispielsweise VDI 6000 Blatt 3, geregelt. Insbesondere bei VStätt im Freien ist damit eine bedarfsgerechtere Lösung möglich.
Die Forderung nach getrennten Toiletten für Damen und Herren entfällt.
§ 23 Schutzvorhang - Eiserner Vorhang
Der Schutzvorhang kann auch „feuerhemmend und dichtschließend” ausgeführt werden, wenn für den jew. Anwendungsfall geeignet.
§ 24 Löschanlage
Auf Großbühnen ist statt der Sprühwasserlöschanlage eine Wassernebellöschanlage möglich.
Beide Anlagen dürfen durch technische Maßnahmen gegen Fehlauslösungen und Fehlbedienungen gesichert sein (wg. Wasserschäden).
§ 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Die Anforderungen an Fachkräfte als VfV wurden präzisiert.